Erwerb der Waffensachkunde nach § 7 WaffG
Für die Beschäftigung im Rahmen des Geld-Wert-Transports oder der Bewachung militärischer Liegenschaften ist die erfolgreiche Absolvierung der gewerblichen Waffensachkunde zwingend notwendig.
Nach Absolvierung des Lehrgangs gemäß § 7 WaffG und bestandener Prüfung ist die Befähigung zum Tragen von Kurzwaffen im Rahmen der Ausübung der Sicherheitsdienstleistung gegeben. Der Teilnehmer kennt die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes der Schusswaffe und auch die rechtlichen Grundlagen.
Die bestandene gewerbliche Waffensachkundeprüfung ist die Voraussetzung für das dienstliche Führen einer Schusswaffe im Rahmen eines Einsatzes. Das Sicherheitsunternehmen beantragt einen auftragsbezogenen Waffenschein und darf dann Mitarbeiter mit vorhandener Waffensachkunde einsetzen.
Steuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) des Umsatzsteuergesetzes – UStG |AGB|Impressum
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