Gemäß §10 des Arbeitsschutzgesetztes (ArbSchG) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Brandschutz- und Evakuierungshelfer zu benennen. Diese unterstützen den Brandschutzbeauftragten und übernehmen Aufgaben im Rahmen der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung.
Hierfür ist theoretisches Wissen über die notwendigen Erstmaßnahmen in einem Gefahrenfall unabdingbar, um in Gefahrensituationen richtig zu Unterstützen und zu Handeln. In Diesem Seminar werden alle notwendigen Kompetenzen für die Funktion als Brandschutzhelfer vermittelt.