Arbeitgeber sind gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz verantwortlich für die Sicherheit ihrer Beschäftigten und dazu verpflichtet, für einen angemessenen Arbeitsschutz zu sorgen. Betriebliche Brandschutzbeauftragte nehmen essentielle Aufgaben wahr und tragen ein hohes Maß an Verantwortung. Sie beraten und unterstützen in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Daher müssen sie über die aktuellen und entsprechenden Gesetze, Empfehlungen und Vorschriften informiert sein. Mit diesem Lehrgang nach der vfdb-Richtlinie 12-09/01 und der DGUV Information 205-003 erfüllen Sie die Qualifikationsanforderungen an einen Brandschutzbeauftragten. Der Kurs beinhaltet 8 Schulungstage, die in zwei Wochen von Montag bis Donnerstag absolviert werden.